Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß und zählt zu den medizinischen Heilberufen. Man versteht darunter eine professionelle Fußpflege zur Vorbeugung von Fußkrankheiten, Amputationen und die Behandlung von schon bestehenden Fußbeschwerden in Zusammenarbeit mit Ärzten.
Der Podologe arbeitet überwiegend als Leistungserbringer mit einer Kassenzulassung und ist das Bindeglied zwischen Patient, Orthopädieschuhtechnikern und Ärzten.
Durch die vorhandene Kassenzulassung kann die podologische Komplexbehandlung (nur als Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom oder mit einer Polyneuropathie-Erkrankung möglich), durch eine Heilmittelverordnung Ihres Arztes, mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.